Das Recht des Kindes
Die Generalversammlung der UNO hat 1959 die Rechte des Kindes festgelegt. Daraus resultieren folgende Rechte, die die Kinder in unserer Einrichtung erleben und leben:
Das Recht darauf, so akzeptiert zu werden, wie es ist, unabhängig von seiner Religion, Nationalität und Herkunft.
Das Recht auf einen individuellen Entwicklungsprozess, sein eigenes Tempo und die darauf abgestimmte Förderung und Unterstützung.
Das Recht auf Phantasie und eigene Welten.
Das Recht darauf, vielfältige Erfahrungen durch Forschen und Experimentieren zu machen.
Das Recht auf Hilfe und Schutz bei außergewöhnlichen Lebenssituationen.
Das Recht darauf, aktive und soziale Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen zu gestalten und dabei unterstützt zu werden.
Das Recht auf selbstbewusste, verantwortungsvolle und engagierte Bezugspersonen und eine partnerschaftliche Beziehung zu diesen.
Das Recht auf eine Erziehungs-und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindergarten.
Das Recht darauf, die Konsequenzen des eigenen Verhaltens zu erfahren, zu spüren und zu lernen, sich mit Forderungen auseinander zu setzen.
Das Recht auf eine der Bedürfnisse der Kinder entsprechend gestaltete Umgebung.
Das Recht darauf, zu essen und zu trinken, wenn es Hunger oder Durst hat, aber auch zu lernen, die eigenen Bedürfnisse im Sinne einer gesunden Entwicklung zu regulieren.